Grundsätzlich muss bei der Verarbeitung von Daten, dazu gehören nicht nur elektronisch Verarbeitete Daten sondern auch Akten, Listen etc in Papierform, ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. "Glücklicherweise" gibt einige Ausnahmen:
- nur gelegentliche Nutzung der Daten, trifft bei uns leider nicht zu
- Die Anzahl der Personen die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäfigt sind ist kleiner 10
Durch die Festlegung auf die Funktionsträger können wir dieses erreichen.
Funktionsträger
- Wehrführer
- Stv Wehrführer
- Schriftwart
- Gerätewart
- Kassenwart
- Gruppenführer
- Sicherheitsbeauftragter
- IT
DIVERA, FOX
Der Grundsatz gilt auch in Systemen, d.h. mehr als 9 Leute dürfen in der regelmäßigen Verarbeitung nicht betraut sein.
Streng genommen gilt das auch für Daten die in WhatsApp genutzt werden. Immer dann wenn eine "Gruppe" durch den Vorstand verwalten würde, dürften hier nicht mehr als 9 Personen betraut/ berechtigt sein.
Ein Verantwortlicher für den Datenschutz ist aber immer zu benennen- Der Wehrführer