Einverständniserklärung

Eine schriftliche Erklärung kann nach §51 Bundesdatenschutzgesetz durch  konkludentes Handeln ersetzt werden.
Eine Handlung die auf eine Willenserklärung schließen lässt. D.h. wenn ich Mitglied der Feuerwehr werde, ist ohne weitere ausdrückliche Erklärung davon auszugehen das ich dem gültigen Regelwerk zustimme.

Aus Beweisgründen und auch für die Information unserer Mitglieder empfiehlt sich aber auch hier die Schriftlichkeit.

 

 

Datenschutzbeauftrage

Grundsätzlich muss bei der Verarbeitung von Daten, dazu gehören nicht nur elektronisch Verarbeitete Daten sondern auch Akten, Listen etc in Papierform, ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. "Glücklicherweise" gibt einige Ausnahmen:

  • nur gelegentliche Nutzung der Daten, trifft bei uns leider nicht zu
  • Die Anzahl der Personen die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten beschäfigt sind ist kleiner 10
    Durch die Festlegung auf die Funktionsträger können wir dieses erreichen.

Funktionsträger

  • Wehrführer
  • Stv Wehrführer
  • Schriftwart
  • Gerätewart
  • Kassenwart
  • Gruppenführer
  • Sicherheitsbeauftragter
  • IT

DIVERA, FOX

Der Grundsatz gilt auch in Systemen, d.h. mehr als 9 Leute dürfen in der regelmäßigen Verarbeitung nicht betraut sein.

WhatsApp

Streng genommen gilt das auch für Daten die in WhatsApp genutzt werden. Immer dann wenn eine "Gruppe" durch den Vorstand verwalten würde, dürften hier nicht mehr als 9 Personen betraut/ berechtigt sein.

Ein Verantwortlicher für den Datenschutz ist aber immer zu benennen-  Der Wehrführer

 

 

Unterkategorien

Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten

  • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen mit Ansprechpartnern, ggf. auch des Datenschutzbeauftragten
  • Zweck der Verarbeitung
  • Betroffene Personengruppen
  • Beschreibung der Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden, z.B. andere Mitglieder, Verbände, Kreis, etc.
  • Vorgesehene Fristen für die Löschung (wenn möglich, sonst Regeln für die Ermittlung)
  • Allgemeine Beschreibung der technischen Sicherheit der Daten (Datenschutzkonzept)
Wir benutzen Cookies

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