Verarbeitungsverzeichnis-Brandschutzgesetz

Zweck der Verarbeitung

  • Umsetzung §37 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
    "... Einsatzplanung und Mitgliederverwaltung sowie die Lehrgangsdurchführung notwendigen personenbezogenen Daten von den Mitgliedern der Feuerwehren und anderen Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern im jeweils erforderlichen Umfang ..."

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten

  • Name
  • Vornamen
  • akademische Grade
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummern und andere Angaben über die Erreichbarkeit
  • Beruf
  • Beschäftigungsstelle
  • Angaben über die körperliche Tauglichkeit und die Strahlenbelastung
  • Datum des Eintritts in die Feuerwehr
  • Name der Feuerwehr
  • Personalnummer, Dienstausweisnummer
  • persönliche Ausrüstung
  • Verpflichtung zum Katastrophenschutz
  • Ausbildungslehrgänge
  • Dienstgrad, Beförderungen
  • Funktion in der Feuerwehr
  • besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Auszeichnungen und Ehrungen
  • Einsätze, Dienstzeiten, sonstige geleistete Stunden
  • bei Ansprüchen nach §§ 31 und 32 Name der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Art und Höhe der Erstattungsansprüche, Bankverbindungen der oder des Anspruchsberechtigten.

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen

  • Mitglieder der Feuerwehr
  • Dritte

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden

  • Interne Abteilungen bzw. Personen in Abteilungen
  • Dienstleister
  • Landesfeuerwehrschule 
  • Aufsichtsbehörden

Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

  • keine

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Bei personenbezogenen Daten der allgemeinen Verwaltung wird nach Ablauf von vier Jahren zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte eine Erforderlichkeit nicht bestehen, werden die Daten gelöscht.

Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO

Siehe Datensicherheitskonzept.

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