§ 1 Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rumohr übernimmt in ihrem Einsatzgebiet die in Absatz 2 genannten gesetzlichen Aufgaben.

(2) Die Feuerwehr hat die Aufgabe

  1. bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und
    Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfe, Drohneneinsatz),
  2.  im Katastrophenschutz mitzuwirken,
  3. bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken und
  4. die durch die Gemeinde übertragenen freiwilligen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen.


(3) Die Feuerwehr gliedert sich in die Einsatzabteilung, die Reserveabteilung, die Verwaltungsabteilung, die Ehrenabteilung sowie eine Musikabteilung.

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